Ausbildung zum Hubschrauber Fluglehrer

Hubschrauber Pilotenlizenz zum Fluglehrer | FI-H

FI-H | Fluglehrer Hubschrauber

Ausbildung zum Fluglehrer/zur Fluglehrerin FI(H) für PPL(H) oder CPL(H)

1. Folgende Voraussetzungen müssen vor Beginn der Ausbildung erfüllt sein:

  • Mindestalter 18 Jahre zum Erwerb der Lizenz
  • Flugmedizinisches Tauglichkeitszeugnis Klasse 1 (Liste der anerkannten flugmedizinischen Zentren / Fliegerärzte)
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Erster Hilfe-Behördenführungszeugnis Belegart --0- muss beantragt sein
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister (Antragsformular)
  • Erklärung über schwebende Strafverfahren (kann vor Beginn der Ausbildung in unserer Schule abgegeben werden)
  • Identitätsnachweis durch Kopie des Personalausweises oder Reisepasses
  • Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes in englischer Sprache BZF I (kann während der Ausbildung in unserer Schule erworben werden)
  • 300 Hubschrauberflugstunden insgesamt, davon 100 Stunden PIC als CPL(H) Inhaber, oder 200 Stunden PIC als PPL(H) Inhaber

Inhalt der Ausbildung

Der Ausbildungsinhalt ist abhängig von den Vorkenntnissen des Flugschülers und der Wahl des Ausbildungsweges.

Grundsätzlich wird zwischen PPLH (FI) und CPLH(FI) Ausbildung unterschieden.

Das theoretische Wissen CPL(H) im vollem Umfang muß vorhanden sein. Sie erhalten in unser Schule 125 Theoriestunden in folgenden Fächern.

Nachweis der theoretischen Kenntnisse CPL(H) /PPL(H)
Pädagogik
Psychologie
Lehrproben

Die Praktischen Ausbildung beinhaltet mindesten 30 Flugstunden.

Die Prüfung zum Hubschrauber Fluglehrer

Die theoretische Prüfung erfolgt beim Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig im Rahmen eines Wissenstestes in den CPL(H) Fächern und einer Lehrprobe vor einem Prüfungskommitee.

Die praktische Prüfung nimmt ein anerkannter Prüfer FIE(H) (Prüferliste) ab.

Ausbildungsdauer zum Fluglehrer

4. Ausbildungsdauer

Die durchgehende Ausbildung dauert 3 bis 5 Monate für Theorie und Praxis.

Umgang und Gültigkeit der FI(H)

Die Berechtigung umfasst die Ausbildung von Privatpiloten und Erteilung von Musterberechtigungen. Wird eine Ausbildungserfahrung von 200 Flugstunden und eine Bestätigung durch den Ausbildungsleiter der FTO nachgewiesen darf der FI(H) nach erneutem Lizenzeintrag Berufspiloten ausbilden.

Die Gültigkeit der FI(H) richtet sich nach der Gültigkeit des Tauglichkeitszeugnisses Klasse 1. oder 2. jedoch nicht länger als 3 Jahre. Anschließend sind die Verlängerungsbedingungen gemäß FCL 2. 355 zu erfüllen.

Ausbildungskosten

6. Ausbildungskosten

Die Ausbildungskosten richten sich nach den jeweiligen Voraussetzungen, die der Bewerber mitbringt.

Ausbildungserleichterung

Für Inhaber einer Lehrberechtigung PPL(A), B, C, CPL oder ATPL gibt es eine Erleichterung in der Theorie.

Unsere Preise beinhalten die o. g. Mindeststunden an Theorie- und Flugausbildung (ohne Sprechfunkausbildung).